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Wiedereintritt

Ein Kirchenaustritt, warum auch immer er geschehen ist, stellt einen Bruch mit der kirchlichen Gemeinschaft dar. Durch den Kirchenaustritt erklärt ein Mensch: Ich will mit der verfassten Kirche nichts mehr zu tun haben. Für den Ausgetretenen ist daher vieles nicht mehr möglich: Der Sakramentenempfang, das Patenamt, usw.

Der Schritt zurück in die Kirche wird niemandem verwehrt oder schwer gemacht. Setzen Sie sich einfach mit einem Geistlichen in Verbindung, der dann mit Ihnen die nötigen Schritte klärt.