Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Cookie-Einstellungen

FAQs

FAQs

Nein. Die Kirchengemeinden und die Kirchenverwaltungen vor Ort bleiben bestehen: Kirche soll auch weiterhin ein Gesicht haben. In unserem Seelsorgebereich haben sich alle zu einer so genannten Gesamtkirchengemeinde (GKG) zusammengeschlossen, um gemeinsame Aufgaben zu bündeln und besser bewerkstelligen zu können.

Seelsorgebereich und GKG stehen in einem ähnlichen Verhältnis zueinander wie Pfarrei und Kirchenstiftung. D. h. der Seelsorgebereich ist strukturell eine pastorale Größe. Hier geht es um die Einteilung der pastoralen Mitarbeiter, um pastorale Handlungsfelder und den Seelsorgeauftrag (vgl. Pastoralkonzept Hofer Land). Die GKG ist ein gemeinsamer Rechts –und Vermögensträger mit einem eigenen Haushalt und einer Jahresrechnung.

Die Gesamtkirchengemeinde als kirchliche Stiftung (AöR) soll zukünftig den Seelsorgebereich Hofer Land gemeinschaftlich verwalten.

Die Gesamtkirchenverwaltung mit dem leitenden Pfarrer als Gesamtkirchenverwaltungsvorstand, den weiteren kanonischen Pfarrern und je einem Mitglieder der Kirchenverwaltungen. Hinzu kommen als beratende Mitglieder die Geschäftsführerin Frau Cornelia Sonntag und der Verwaltungsleiter Herr Michael Zentgraf.

Zwei wesentliche Aufgaben wurden auf die Gesamtkirchengemeinde übertragen: die Pfarramtsverwaltung und die die Personal- und Betriebsträgerschaft der KITAs. Das bedeutet, wir haben hier die immer komplexer werdenden Aufgaben gebündelt, um unsere Einrichtungen in eine gute Zukunft zu führen.

Ja, eine Geschäftsordnung. Zudem haben wir drei Ausschüsse gebildet, damit dort Beschlüsse für die Gesamtkirchverwaltung vorbereitet werden können: Bauausschuss (Ersatzneubau: St. Marien), Kindertagessstättenausschuss und Finanzausschuss. Weitere Ausschüsse könnten noch gebildet werden – je nach Schwerpunkt und Aufgabenstellung.

Die Amtszeit der Kirchenverwaltungen endet im Dezember 2024. Da die Gesamtkirchenverwaltung aus Mitgliedern der jeweiligen Kirchenverwaltungen besteht, endet auch ihre Amtszeit zum gleichen Zeitpunkt. D. h. Im Herbst 2024 gibt es Neuwahlen der Kirchenverwaltungen und auch die Gesamtkirchenverwaltung setzte sich dann wieder neu zusammen.

Etwas Großes entsteht im gemeinsamen Tun, sich gegenseitig zu stützen, zu ergänzen und zu stärken. Dabei wollen wir als dienende Kirche Jesu Christi sichtbar und erfahrbar sein. Das ist unsere Vision, damit die Menschen neue Hoffnung und Zuversicht für ihr Leben und diese Welt schöpfen. Hierfür braucht das tun können, bedarf es einer guten Organisations- und Verwaltungsstruktur.