Was ist eine Kirchenverwaltung?

Was ist eine Kirchenverwaltung?
Die Kirchenverwaltung handelt und entscheidet für die jeweilige Kirchenstiftung. Sie wird von den Mitgliedern der Pfarrgemeinde für sechs Jahre gewählt und muss mindestens zweimal im Jahr zu einer Sitzung zusammenkommen. Das Gremium arbeitet auf Grundlage verschiedener Rechtsvorschriften wie der Ordnung für kirchliche Stiftungen in den bayerischen (Erz-)Diözesen.
Welche Aufgaben hat sie?
Die wichtigste Aufgabe ist die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Vermögens einer Kirchenstiftung. Dazu kommen Beschaffung und Unterhalt der Einrichtung von Kirchen und Diensträumen, der Abschluss von Verträgen, die Beantragung von Zuschüssen sowie Entscheidungen über Baumaßnahmen und den Einsatz von Spendengeldern.
Wie setzt sich das Gremium zusammen?
Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer oder einem Vertreter als Vorstand und den gewählten Mitgliedern. Deren Zahl beträgt in Kirchengemeinden mit bis zu 2.000 Katholikinnen und Katholiken vier Personen, bei bis zu 6.000 Gläubigen sechs Personen und darüber hinaus acht Personen. Die Kirchenverwaltung wählt aus ihrer Mitte einen Kirchenpfleger oder eine Kirchenpflegerin, der oder die die Kassen- und Rechnungsführung samt aller dazugehöriger Aufgaben übernimmt. Pro Amtsperiode kann der Vorstand der Kirchenverwaltung bis zu zwei Personen in das Gremium nachberufen.
Warum ist die Kirchenverwaltung so wichtig?
Pfarrer Stefan Fleischmann: "Die Kirchenverwaltungswahl ist sehr wichtig. Die Kirchenverwaltung ist die Interessensvertretung der jeweiligen Kirchengemeinde. Deshalb gehen Sie bitte unbedingt zur Wahl und bestimmen Sie mit, wie in den nächsten sechs Jahren (2025 – 2030) die rechtlichen und finanziellen Geschicke in unseren Kirchengemeinden vor Ort gelenkt werden. Durch die eigenverantwortliche Arbeit der Kirchenverwaltung wird die Selbstständigkeit der Gemeinden – in Abstimmung mit dem Erzbischöflichen Ordinariat – gesichert. Mit Ihrer Stimme stärken Sie die Frauen und Männer, die sich für eine ehrenamtliche Mitarbeit in der Kirchenverwaltung bereit erklären. Mit jeder Stimme erhalten die zukünftigen Räte Rückhalt und Unterstützung, so dass sie ihr Amt gut und konstruktiv wahrnehmen können. Zeigen Sie durch die Stimmabgabe Ihre Verbundenheit zur Kirchengemeinde."
Was passiert am und nach dem 24. November?
Nach Schließung der Wahllokale und dem (zumeist zeitgleichen) Ablauf der Frist zur Einreichung der Unterlagen zur Briefwahl ist die Abstimmung beendet. Im Anschluss zählt der örtliche Wahlausschuss die Stimmen aus. Das Ergebnis wird vor Ort veröffentlicht und auch in den Gottesdiensten der jeweiligen Kirchengemeinden bekannt gegeben. Die bisher bestehenden Kirchenverwaltungen bleiben zunächst im Amt. Die neu gewählten Gremien konstituieren sich im neuen Jahr, bis spätestens Ende Februar 2025. Sie sind sechs Kalenderjahre im Amt, also bis zu den nächsten Wahlen Ende 2030.
Wer unterstützt die neu gewählte Kirchenverwaltung?
Weil Kirchenverwaltung weit mehr ist als Geld zu zählen und zu verwalten, hat die Diözesanleitung auf Ebene der Seelsorgebereiche Verwaltungsleiter installiert. Für weitere Unterstützung und Beratung sind die Fachabteilungen des Erzbischöflichen Ordinariats Bamberg da. Sie helfen bei Bedarf in den Bereichen Bau, Finanzverwaltung, Vertragswesen, Personal, Recht und Versicherungen.