Wahrt das Recht und übt Gerechtigkeit!

Die Mahnung des Propheten Jesaja (56,1) ist zwar rund 2700 Jahre alt. Doch sie hat auch heute noch Gültigkeit, besonders im Bereich Abschiebungshaft. Ohne anwaltliche Vertretung stehen die Betroffenen den Behörden und Gerichten ohnmächtig gegenüber.
Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst (Jesuit Refugee Service / JRS) ist seit 1995 in der Beratung von Flüchtlingen in Abschiebungshaft tätig. Ich selbst fing 1999 in der zentralen Hafteinrichtung in Berlin an. 2008 wechselte ich nach Bayern, wo ich die inhaftierten Flüchtlinge zuerst in der Justizvollzugsanstalt (JVA) München-Stadelheim besuchte, deren dortige Unterbringung durch den Europäischen Gerichtshof 2014 schließlich untersagt wurde (Trennungsgebot: Abschiebungshaft muss in eigenen Einrichtungen vollzogen werden, sie darf nicht den Anschein einer Strafmaßnahme haben). An einem der Musterverfahren war der JRS beteiligt. Es folgte eine Zeit in der ersten bayerischen Abschiebungshafteinrichtung in Mühldorf, schließlich in Eichstätt und Erding, und seit ihrer Eröffnung im November 2021 bin ich in der Einrichtung in Hof tätig. Eine Mitarbeiterin des JRS bedient weiterhin die Gefangenen in Eichstätt, Erding wurde im Sommer wieder in eine normale JVA umgewidmet.
Habe ich mittlerweile Routine? Ja und Nein. Natürlich bin ich nicht mehr überrascht über schlampig begründete, mitunter gar im Multiple-Choice-Format verfasste Gerichtsbeschlüsse. Es scheint, dass einige Richter und Richterinnen schlicht keine Lust haben, sich mit der Materie Abschiebungshaft intensiver zu beschäftigen. Auch beeindrucken mich nicht mehr seitenlange Anträge der Bundespolizei, in denen akribisch die Vorbereitungen einer geplanten Abschiebung dargestellt werden, um eine offensichtlich viel zu lange Haftdauer zu begründen. Bei genauem Hinschauen sind es häufig aneinandergereihte, textbausteinartige Behauptungen und Spekulationen. Mitunter lese ich einen gewissen „Jagdeifer“ heraus.
In den direkten Begegnungen mit Inhaftierten habe ich hingegen - bei aller professionellen Distanz - keine Routine entwickelt. Die Hilflosigkeit und Perspektivlosigkeit einzelner ist immer wieder bedrückend. Und dabei meine ich nicht nur Personen, die in ihr Herkunftsland abgeschoben werden sollen, sondern auch diejenigen, denen „nur“ die Rücküberstellung in den für ihr Asylverfahren zuständigen EU-Mitgliedsstaat droht. Sie machen schätzungsweise die Hälfte der Gefangenen in Hof aus. Manche der EU-Länder – als Beispiel sei Bulgarien genannt - haben Abschreckungsinstrumente entwickelt, die aus menschenrechtlicher Sicht höchstbedenklich sind: Schläge, Hundebisse, Inhaftierung in überfüllten Zellen, Essensentzug sind dort trauriger Alltag für neu eingereiste Flüchtlinge. Und wenn sie schließlich ihre Fingerabdrücke abgegeben haben, sagt man ihnen, sie sollen verschwinden. Das ist offenbar die Taktik der bulgarischen Behörden: Flüchtlinge zwar registrieren, um Zahlen vorweisen zu können, sie dann aber wegjagen. Die Rückschiebungen aus Deutschland finden zweimal monatlich per Sammelcharter statt, wobei die Zahl der Insassen auf Wunsch Bulgariens begrenzt ist. Das bestätigt das Kalkül, welches die bulgarischen Behörden verfolgen, nämlich dass nur ein Teil derjenigen rücküberstellt wird, für die sie eigentlich zuständig wären. Gegenüber den Rückkehrern kommt es dann zwar nicht mehr zu solchen Gewaltexzessen wie bei ihrer Ersteinreise, doch droht ihnen nicht selten Obdachlosigkeit und Verelendung.
Von den in Bayern jährlich 1200-1400 in Abschiebungshaft genommenen Flüchtlingen ist schätzungsweise lediglich jeder zehnte anwaltlich vertreten. Und auch diese Zahl kommt nur zustande, weil der JRS immer wieder Fälle aufgreift, an Anwälte und Anwältinnen vermittelt und unterstützt - je nach finanziellen Möglichkeiten. Vor diesem Hintergrund hat die von den deutschen Bischöfen in ihrem Schreiben Denkt an die Gefangenen, als wäret ihr mitgefangen (2. aktualisierte Auflage 2015) getroffene Feststellung, „dass Abschiebehaft zu schnell, zu häufig und zu lange beantragt und verhängt wird“, noch immer Brisanz.
Abschiebungshaft in Kürze
- Sie ist keine Strafmaßnahme, dient allein der Sicherung der Abschiebung.
- Die Haftbedingungen in den Abschiebungshafteinrichtungen ähneln noch immer denen von Straf- und Untersuchungshaft. Nach EU-Recht sollten sie sich deutlich unterscheiden.
- Die zuständigen Gerichte machen es sich häufig zu leicht bei der Anordnung von Abschiebungshaft.
- Anwaltliche Vertretung müssen die Betroffenen selbst organisieren und finanzieren. Viele können das nicht.
- In fast der Hälfte der Beschwerdeverfahren stellt sich heraus, dass die Haft ganz oder teilweise rechtswidrig ist / war.
- Das ist nicht nur für die Betroffenen problematisch, sondern auch für unseren Rechtsstaat. Grundrechte werden verletzt.
- Der JRS arbeitet eng mit einem Team von Anwältinnen und Anwälten zusammen.
- Der JRS fordert zusammen mit rund 50 Organisationen und Institutionen, dass in Abschiebungshaftverfahren eine anwaltliche Beiordnung gesetzlich eingeführt wird.
- Bis es dazu kommt, ist der Jesuiten-Flüchtlingsdienst auf Spenden angewiesen (Pax-Bank DE05 3706 0193 6000 4010 20, Verwendungszweck „Rechtshilfe“).