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Kirchenverwaltungswahlen 2024

Kirchenverwaltungswahl 2024
Datum:
Veröffentlicht: 14.12.23
Von:
Pfarrer Stefan Fleischmann

Die Kirchenverwaltungswahlen sind für den 24. November 2024 im Erzbistum Bamberg vorgesehen. Sowohl beim aktiven als auch passiven Wahlrecht gilt als Kriterium der Hauptwohnsitz im Bereich der Kirchengemeinde (Art. 8 Abs. 1 Nr. 2 GStVS). Voraussetzung für die Wählbarkeit ist gem. Art. 8 Abs. 1 GStVS neben der Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche auch die Kirchensteuerpflicht. Die Zeit bis nach den Sommerferien 2024 kann für die Kandidatensuche genutzt werden. Erst Ende September ist ein Wahlausschuss zu bestimmen und vier Wochen vor der Wahl sind Wahlvorschläge einzureichen. Es gilt jetzt aber schon, Ausschau nach möglichen Kandidaten zu halten und dabei einen Überblick über die anfallenden Aufgaben und die Anzahl der Sitzungen /Jahr zu geben. Mehr unter: www.kirchenverwaltungswahl-bamberg.deWeitere Informationen gibt der leitende Pfarrer Stefan Fleischmann